Ja, ChatGPT darf in einer Kanzlei laufen. Entscheidend ist, mit welchem Konto und mit welchen Eingaben. Ein privater Zugang und ein Enterprise-Arbeitsbereich mit Auftragsverarbeitungsvertrag zeigen dasselbe Eingabefeld, dahinter stehen aber zwei verschiedene Verträge und damit zwei völlig verschiedene berufsrechtliche Bewertungen.
Dieser Text beschreibt den Betrieb: welcher Zugang welche Zusagen mitbringt, welche Arbeiten ohne jeden Aktenbezug unbedenklich sind, wo die Grenze kippt und was in eine schriftliche Anweisung gehört. Er gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ist aus Sicht einer Agentur geschrieben, die Kanzlei-Websites betreut. Rechtsberatung ist er ausdrücklich nicht, die Bewertung eines konkreten Falls gehört zur Kammer oder zum Kollegen.
Die Kontofrage entscheidet fast alles
Bei den privaten Zugängen (Free, Plus, Pro) fließen Ihre Eingaben standardmäßig in die Verbesserung der Modelle. Abschalten lässt sich das in den Einstellungen, nur ist ein Häkchen eben kein Vertrag. Sie bekommen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag, keine Zusage zum Speicherort und keine Verpflichtung zur Verschwiegenheit, auf die Sie sich im Streitfall berufen könnten.
Anders bei den Geschäftszugängen. ChatGPT Business (so heißt das frühere Team-Angebot seit Ende August 2025), Enterprise, Edu und die API werden nach Angaben von OpenAI ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zum Training verwendet. Für europäische Kunden ist eine irische Gesellschaft Vertragspartner, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO steht bereit.
Bei der Serverfrage lohnt das genaue Hinsehen, denn hier stimmt die verbreitete Annahme nicht. Die Speicherung in Europa ist keine Voreinstellung, die man mit dem Abo mitkauft. Sie gilt für Enterprise- und Edu-Arbeitsbereiche und wird beim Einrichten des Arbeitsbereichs festgelegt. Wer das übersieht, hat einen sauberen Vertrag und trotzdem eine Verarbeitung außerhalb der EU. Bei der API liegt die übliche Aufbewahrung bei bis zu 30 Tagen, größere Kunden können eine Verarbeitung ganz ohne Speicherung beantragen.
Und dann gibt es die Ebene, die in keinem Datenblatt steht. Im Verfahren der New York Times gegen OpenAI vor dem Bundesgericht in Manhattan ordnete das Gericht im Mai 2025 an, Ausgabeprotokolle aufzubewahren, auch gelöschte. Betroffen waren die Verbraucherzugänge und die API, ausgenommen waren nach Darstellung von OpenAI die Geschäftszugänge Enterprise und Edu sowie API-Kunden ohne Speicherung. Die Anordnung galt gut vier Monate und wurde Ende September 2025 wieder aufgehoben, das bereits Gesicherte blieb im Verfahren. Später verpflichtete das Gericht OpenAI zur Herausgabe von 20 Millionen pseudonymisierten Chatverläufen an die Klägerin. Merken Sie sich daraus einen Satz: Eine Löschzusage kann gerichtlich ausgehebelt werden, und die Kanzleizugänge waren genau deshalb die sichere Seite.
Was ChatGPT in der Kanzlei ohne Aktenbezug leisten darf
Es gibt einen großen Bereich, in dem die ganze Diskussion um Verschwiegenheit gar nicht erst anfängt, weil kein einziges Mandat berührt ist. Der wird regelmäßig unterschätzt.
- Formulierungsarbeit. Einen zu langen Absatz kürzen, eine Überschrift zuspitzen, einen verschachtelten Satz auflösen. Sie geben Ihren eigenen Text hinein, keinen fremden Sachverhalt.
- Gliederungen. Für einen Vortrag, ein Merkblatt, eine Mandanteninformation zu einer Gesetzesänderung.
- Recherchestichworte. Nicht die Antwort, sondern die Suchbegriffe und Normketten, mit denen Sie in der Fachdatenbank weiterkommen.
- Übersetzungshilfe. Für den internen Gebrauch, ohne Namen, ohne Beträge, ohne die Passagen, die den Fall erkennbar machen.
- Standardkorrespondenz im Entwurf. Die Vorlage für eine Sachstandsmitteilung, in die Sie den Fall erst danach in der Kanzleisoftware einsetzen.
Dazu kommt die eigene Außendarstellung, und das ist der Bereich, in dem wir täglich mit Kanzleien arbeiten. Texte für die Website, Rechtsgebietsseiten, Antworten auf die Fragen, die Mandanten vor dem ersten Anruf googeln: All das enthält keine Mandantendaten. Wie so eine Website insgesamt aufgebaut sein muss, damit sie Mandate bringt, steht in unserem Leitfaden für Kanzlei-Websites. Warum dieselben Texte inzwischen auch darüber entscheiden, ob eine Kanzlei in KI-Antworten auftaucht, ist ein zweiter Punkt, der oft zusammen mit der ChatGPT-Frage aufkommt. Wer das nicht neben dem Mandatsgeschäft aufbauen will, gibt die Suchmaschinenoptimierung für Kanzleien ab und behält nur die fachliche Freigabe.
Eine Regel gilt hier trotzdem uneingeschränkt. Jede juristische Aussage, jede Norm und jede Fundstelle aus einem Entwurf schlagen Sie in der Quelle nach, bevor der Text das Haus verlässt. Warum Modelle Entscheidungen erfinden, die es nie gab, und wie überzeugend das aussieht, haben wir in KI für Anwälte auseinandergenommen.
Wo die Grenze kippt: Namen, Aktenzeichen, Beträge
Sobald ein Name, ein Aktenzeichen, die Gegenseite, eine Summe oder ein Sachverhaltsdetail ins Eingabefeld wandert, verlassen Mandantendaten Ihr Haus. Ab hier greift die Verschwiegenheitspflicht, und ab hier brauchen Sie einen Zugang mit Vertrag statt einer Einstellung im Menü.
Anonymisieren ist der offensichtliche Ausweg, und es funktioniert auch. Nur ist es mehr Arbeit, als es sich anhört. Ein Kündigungsschutzfall ohne Namen bleibt identifizierbar, wenn Kündigungsdatum, Betriebsgröße, Branche und Region zusammen im selben Absatz stehen. Sie müssen also nicht einen Namen entfernen, sondern eine Merkmalskombination auflösen, und das mitten im Arbeitsfluss, jedes Mal aufs Neue. Bei seltenen Konstellationen wie einem Streit um ein regional bekanntes Unternehmen bleibt ein Restrisiko, selbst wenn kein Eigenname mehr im Text steht.
Unsere Meinung dazu, und sie ist unbequem: Anonymisieren als Dauerbetrieb ist Selbstbetrug. An einem ruhigen Dienstag klappt es, am Donnerstag um 18 Uhr vor Fristablauf klappt es nicht mehr, und ausgerechnet dann geht der heikelste Sachverhalt hinein. Anonymisieren taugt als zweite Schicht über einem abgesicherten Zugang. Als einziger Schutz taugt es nicht.
Praxis-Tipp: Sperren Sie private Chatdienst-Konten auf Kanzleigeräten technisch, statt sie zu verbieten. Ein Verbot, das jeder mit zwei Klicks umgehen kann, ist keine Organisationsmaßnahme. Und legen Sie den freigegebenen Zugang so an, dass er bequemer erreichbar ist als der private, sonst gewinnt die Bequemlichkeit.
Die Kanzleirichtlinie, die fast niemand hat
An dieser Stelle fehlt in den meisten Kanzleien schlicht ein Blatt Papier. Es gibt einen Zugang, es gibt eine Meinung des Seniorpartners, und es gibt fünf Mitarbeiter, die es unterschiedlich handhaben. Was Sie brauchen, ist eine kurze schriftliche Anweisung, die vier Fragen beantwortet: Welche Werkzeuge und welches Konto sind freigegeben? Was darf nie hinein? Wer prüft das Ergebnis, bevor es hinausgeht? Was wird dokumentiert und wo?
Der Dokumentationsteil ist der, den alle streichen wollen. Er lohnt sich trotzdem, denn er ist Ihr Nachweis, dass es eine Prüfroutine gab, falls die Kammer oder die Berufshaftpflicht später fragt. Ein Vermerk in der Akte genügt: Werkzeug, Zweck, wer geprüft hat. Zwei Zeilen, kein Formular.
Der zweite Teil, den man leicht übersieht: Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Wenn ein externer Anbieter Mandantendaten verarbeitet, gehört er dort hinein, und die Datenschutzhinweise auf der Kanzlei-Website müssen dazu passen. Weil bei der Gelegenheit ohnehin jemand in die Rechtstexte schaut, arbeiten Sie die Seite gleich mit unserer Checkliste zum Datenschutz auf Websites durch. Was § 43e BRAO an Verschwiegenheitsverpflichtung des Dienstleisters verlangt, haben wir im Nachbarartikel behandelt.
Gut zu wissen: Art. 4 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. Februar 2025 von Betreibern, für ausreichende KI-Kompetenz des Personals zu sorgen. Eine Kanzlei, die ChatGPT einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Eine dokumentierte Einweisung des Teams ist damit nicht mehr nur guter Stil.
Muss der Mandant davon erfahren?
Eine ausdrückliche Pflicht, den Einsatz eines Textwerkzeugs offenzulegen, sehen wir im Berufsrecht nicht, und die Frage ist unter Juristen umstritten. Das ist aber nur die eine Ebene. Die andere ist der Datenschutz: Sobald personenbezogene Daten Ihres Mandanten oder der Gegenseite an einen Auftragsverarbeiter gehen, greifen die Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DSGVO, und dort ist nichts umstritten.
Praktisch heißt das: ein Satz in den Mandatsbedingungen oder im Mandantenmerkblatt. Eine Formulierung, die beide Ebenen abdeckt, kann so aussehen: „Die Kanzlei setzt bei der Bearbeitung Textwerkzeuge ein, die auf künstlicher Intelligenz beruhen. Mandatsbezogene Angaben werden dabei ausschließlich über Zugänge verarbeitet, für die ein Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform vorliegen. Die anwaltliche Prüfung und die Verantwortung für den Inhalt bleiben unberührt."
Bei besonders heiklen Mandaten, etwa im Strafrecht oder bei Betriebsgeheimnissen, ist ein Hinweis im Erstgespräch der bessere Weg als eine Klausel. Manche Mandanten wollen es ausdrücklich nicht, und das erfahren Sie besser vorher als in der Beschwerde danach.
Fazit
Die Zulässigkeit von ChatGPT in der Kanzlei hängt an drei nüchternen Dingen: dem richtigen Konto mit Vertrag, einer klaren Linie zwischen Textarbeit und Aktenarbeit und einer schriftlichen Anweisung, an die sich alle halten. Der Zugang ist an einem Vormittag eingerichtet, die Anweisung an einem Nachmittag geschrieben. Wer beides hat, arbeitet mit ruhigem Gewissen schneller als die Kollegen, die es heimlich im privaten Konto tun.