KI für Ärzte zerfällt in zwei Gruppen, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben. Ein allgemeines Sprachmodell darf beim Formulieren eines Arztbriefs helfen, beim Übersetzen für einen fremdsprachigen Patienten, beim Zusammenfassen von Vorbefunden und in der Verwaltung. Sobald ein System an einer Diagnose oder an einer Therapieentscheidung mitwirkt, ist es ein Medizinprodukt und braucht eine CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) 2017/745.
Der Begriff „ki für ärzte“ wird 140 Mal im Monat gegoogelt, und fast alles, was dazu auf Seite 1 steht, kommt von Anbietern, die eine Software verkaufen. Deshalb hier die Anwendungsebene ohne Verkaufsinteresse: welche Anwendungen es gibt, was davon heute zugelassen und einsetzbar ist, und woran Sie ein ernstzunehmendes Produkt von einer Broschüre unterscheiden.
Die Linie zwischen Sprachmodell und Medizinprodukt
Entscheidend ist nicht, wie ein System technisch gebaut ist, sondern was der Hersteller als Zweckbestimmung angibt. Zwei Programme können auf demselben Sprachmodell beruhen und trotzdem in völlig verschiedenen Regelwelten landen. Eine Software, die aus Ihrem Diktat einen Arztbrief formuliert, ist keine Medizinprodukt-Software, solange sie transkribiert und formuliert. Dieselbe Software wird zu einer, sobald sie aus dem Diktat eine Verdachtsdiagnose ableitet oder auf eine Wechselwirkung hinweist.
Die Verordnung (EU) 2017/745, kurz MDR, gilt seit 26. Mai 2021 verbindlich. Ihre Regel 11 ordnet Software, die Informationen liefert, auf deren Grundlage diagnostische oder therapeutische Entscheidungen getroffen werden, mindestens der Klasse IIa zu. Kann aus einer fehlerhaften Information ein schwerer Gesundheitsschaden folgen, steigt die Klasse weiter. Ab Klasse IIa prüft eine Benannte Stelle mit, eine Selbsterklärung des Herstellers reicht dann nicht mehr.
An dieser Zweckbestimmung hängt die Haftung. Der Gesetzgeber setzt bewusst am Risiko für den Patienten an und nicht am Algorithmus, weil derselbe technische Baukasten einmal eine Terminliste sortiert und einmal ein Mammogramm markiert. Wer ein System zweckwidrig einsetzt, also ein Bürowerkzeug für eine medizinische Bewertung nutzt, verlässt den Schutz der Herstellerhaftung und steht allein da.
Im Einkaufsgespräch führt das zu einer wiederkehrenden Situation. Ein Anbieter erklärt, seine Software sei bewusst kein Medizinprodukt, beschreibt dann aber eine Funktion, die auffällige Werte hervorhebt oder auf mögliche Diagnosen hinweist. Beides zusammen geht nicht. Entweder trägt das Produkt eine Zweckbestimmung, die medizinische Entscheidungen unterstützt, dann gehört ein Konformitätsverfahren dazu, oder es trägt sie nicht, dann darf die Funktion so auch nicht beworben werden. Ein Blick in die Gebrauchsanweisung klärt das schneller als jede Rückfrage beim Vertrieb.
Seit August 2026 kommt die europäische KI-Verordnung dazu. Medizinprodukte mit KI-Anteil gelten dort als Hochrisiko-Systeme, die zugehörigen Pflichten greifen gestaffelt und später als der Rest der Verordnung. Für die praktische Frage, ob Sie ein Produkt heute einsetzen dürfen, bleibt zunächst die MDR maßgeblich.
Wo KI für Ärzte heute wirklich im Einsatz ist
Zwischen Ankündigung und Alltag liegen im Moment noch Jahre. Wer nach Anwendungen sucht, die heute in deutschen Praxen und Kliniken tatsächlich laufen und nicht nur in Pilotprojekten getestet werden, landet bei fünf Bereichen.
- Bildgebung und Befundunterstützung. Die Radiologie ist der Bereich, in dem CE-gekennzeichnete Software mit KI-Anteil am längsten und am breitesten arbeitet: Markierung auffälliger Areale in CT, Mammografie oder Röntgenaufnahme, Vermessung von Strukturen, Priorisierung der Befundliste nach Dringlichkeit. Die Software befundet nicht, sie markiert und sortiert.
- Dokumentation und Spracherkennung. Diktat, Transkription, Vorstrukturierung von Arztbriefen und Berichten. Technisch der reifste Bereich, weil medizinische Spracherkennung seit über zwanzig Jahren läuft und die Sprachmodelle nur die Formulierung dazugelegt haben.
- Patientenkommunikation. Aufklärungstexte in einfache Sprache übertragen, Nachsorgeanweisungen übersetzen, Entwürfe für wiederkehrende Rückfragen vorbereiten. Das Modell schreibt den Entwurf, die Freigabe bleibt ärztlich.
- Terminorganisation. Vergabe nach hinterlegten Regeln, Aufnahme von Rückrufwünschen und Rezeptbestellungen, Vorsortierung der Anliegen. Sobald ein System nach medizinischer Dringlichkeit sortiert, also triagiert, wird die Zweckbestimmung heikel und die Frage nach der CE-Kennzeichnung stellt sich neu.
- Abrechnungsvorbereitung. Vorschläge für Ziffern aus den dokumentierten Leistungen. Kaufmännische Software, kein Medizinprodukt, aber die Verantwortung für die Abrechnung wandert dadurch keinen Millimeter.
Genauso wichtig ist, was es nicht gibt. Kein zugelassenes System in Europa stellt selbstständig eine Diagnose, verordnet oder ersetzt eine ärztliche Entscheidung. Alles, was Sie heute kaufen können, ist Assistenz mit ärztlicher Letztentscheidung, und jedes Angebot, das etwas anderes andeutet, hat entweder ein Marketingproblem oder ein Zulassungsproblem.
Die fünf Bereiche unterscheiden sich stark im Aufwand, und das wird beim Einstieg oft unterschätzt. Dokumentation, Kommunikation und Terminvergabe sitzen am Rand des klinischen Ablaufs und kommen ohne Umbau der IT aus. Bildgebende Assistenz greift mitten in die Befundung ein: Sie braucht eine Anbindung an das Bildarchiv, eine Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten und eine Einweisung nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Für eine Einzelpraxis ist das der Grund, warum die ersten sinnvollen Schritte fast immer in der Verwaltung liegen und nicht am Befundplatz.
Woran Sie ein seriöses Produkt erkennen
Die Prüfung dauert eine halbe Stunde und ersetzt jede Demo. Fünf Punkte reichen.
- CE-Kennzeichnung mit Nummer. Bei Klasse IIa und höher steht neben dem CE-Zeichen die vierstellige Kennnummer der Benannten Stelle. Ein CE-Zeichen ohne diese Nummer bedeutet Selbsterklärung, also Klasse I, also keine medizinische Zweckbestimmung.
- Schriftliche Zweckbestimmung. Sie steht in der Gebrauchsanweisung, nicht auf der Website. Wenn ein Anbieter sie auf Nachfrage nicht innerhalb eines Tages liefert, ist die Frage beantwortet.
- Auftragsverarbeitungsvertrag. Nach Art. 28 DSGVO, mit benanntem Serverstandort und einer Liste der Unterauftragnehmer. Ohne diesen Vertrag dürfen Patientendaten das Haus nicht verlassen.
- Klare Aussage zum Training. Werden Ihre Eingaben zur Verbesserung des Modells verwendet? Die Antwort muss im Vertrag stehen und nicht im Hilfe-Center, und sie muss abschaltbar sein.
- Anschluss an das Praxisverwaltungssystem. Ein Werkzeug, das nur über Kopieren und Einfügen bedient wird, frisst die gewonnene Zeit wieder auf.
Warnzeichen gibt es ebenfalls, und sie sind schnell erkannt: der Begriff „KI-gestützt“ ohne Angabe, welcher Arbeitsschritt gemeint ist. Prozentzahlen zur Zeitersparnis ohne Quelle. Eine Referenzliste mit Klinikkonzernen, die auf Nachfrage niemand bestätigt.
Zwei Dinge kommen dazu, die kein Anbieter für Sie erledigt. Das neue Werkzeug gehört in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, und bei Gesundheitsdaten in nennenswertem Umfang verlangt Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Das ist weniger Arbeit, als es klingt: Für ein Diktierwerkzeug passt beides auf zwei Seiten. Ohne diese zwei Seiten steht im Ernstfall allerdings Ihre Praxis in der Verantwortung und nicht der Hersteller.
Praxis-Tipp: Fragen Sie vor dem Demo-Termin per Mail nach zwei PDF-Dateien: der Zweckbestimmung aus der Gebrauchsanweisung und dem Muster-Auftragsverarbeitungsvertrag. Was danach kommt oder nicht kommt, sagt mehr über den Anbieter als jede Präsentation.
Schweigepflicht: Patientendaten gehören nicht in ein offenes Modell
Nach Paragraph 203 StGB macht sich strafbar, wer als Arzt ein anvertrautes Geheimnis unbefugt offenbart. Die Weitergabe an einen externen Dienstleister ist ein Offenbaren im Sinne dieser Vorschrift. Absatz 3 lässt die Einbindung mitwirkender Personen ausdrücklich zu, verlangt aber, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Ein kostenloses Chatfenster im Browser erfüllt das nicht, weil Sie mit dem Betreiber keinen Vertrag haben, der ihn zu irgendetwas verpflichtet.
Praktisch heißt das: Was den Patienten identifiziert, gehört niemals unverändert in die Eingabe. Für den Entwurf eines Arztbriefs braucht ein Modell weder Namen noch Geburtsdatum noch Versichertennummer, es braucht den medizinischen Sachverhalt. Wer den Text hinterher in der Praxissoftware zusammensetzt, verliert dabei zwei Minuten und spart sich die ganze Diskussion.
Ein zweiter Punkt wird gern übersehen. Die Patientenakte ist nach Paragraph 630f BGB zehn Jahre aufzubewahren, und für diesen Zeitraum tragen Sie die Verantwortung dafür, wo Kopien liegen. Was ein Modellanbieter mit einem eingegebenen Textfragment macht, entzieht sich dieser Kontrolle vollständig, sobald kein Vertrag die Löschfristen regelt.
Gut zu wissen: Ein Geschäftskonto mit Auftragsverarbeitungsvertrag ist etwas anderes als dieselbe Oberfläche im kostenlosen Zugang. Die Adresse im Browser sieht gleich aus, der Vertrag dahinter nicht.
Für den Alltag lässt sich das auf eine Hausregel eindampfen, die auch am Empfang funktioniert: Alles, was in ein Werkzeug ohne Vertrag eingegeben wird, könnte morgen in der Zeitung stehen. Wird dieser Gedanke bei einem Text unangenehm, gehört der Text dort nicht hinein. Für Rundschreiben, Aushänge, Stellenanzeigen und Textbausteine der Website gilt das nicht. Dort ist ein allgemeines Sprachmodell unproblematisch und spart wirklich Zeit.
Dieselbe Sorgfalt lohnt sich bei der Praxiswebsite, wo Kontaktformulare, eingebundene Schriften und Kartendienste Daten abfließen lassen, ohne dass es jemand bemerkt. Welche Bausteine dort typischerweise stören, steht im Beitrag zu Datenschutz und WordPress in der Arztpraxis.
Wo die Versprechen größer sind als der Nutzen
Wir halten die Diagnoseunterstützung für den am stärksten überschätzten Teil des Themas und die Dokumentation für den am stärksten unterschätzten. In der Bildgebung funktioniert Assistenz, weil das Problem eng umrissen ist und die Trainingsdaten mit dem Befund verglichen werden können. In der Sprechstunde ist die Ausgangslage eine andere: unvollständige Angaben, mehrere Vorerkrankungen, ein Patient, der die entscheidende Information erst beim Aufstehen erwähnt. Kein Modell holt diese Information heraus.
Die Halluzination bleibt das ungelöste Problem. Ein Sprachmodell erfindet eine Dosisangabe oder eine Leitlinienstelle mit genau derselben sprachlichen Sicherheit, mit der es einen richtigen Satz beendet. Bei einem Brieftext fällt der Fehler beim Gegenlesen auf, bei einer Zahl nicht zwangsläufig.
Auch die Zeitrechnung geht selten auf. Wo keine Schnittstelle zum Praxisverwaltungssystem existiert, wandert jeder Text zweimal durch die Zwischenablage. Telefonassistenten scheitern öfter, als die Anbieter zugeben, an Dialekt, an Hörgeräten und an Patienten, die nicht mit einem Automaten sprechen wollen. Und ohne eine festgelegte Regel, wer welchen Entwurf freigibt, entsteht in einer Praxis mit fünf Mitarbeiterinnen innerhalb weniger Wochen ein Wildwuchs aus Konten und Werkzeugen, den niemand mehr überblickt.
Ein nüchterner Blick auf die Rechnung hilft beim Aussortieren. Angenommen, ein Dokumentationswerkzeug spart pro Arztbrief fünf Minuten und Sie schreiben zwanzig Briefe in der Woche: Das sind rund hundert Minuten, ein echter Gewinn. Er verschwindet, sobald jeder Brief wegen schwankender Qualität zweimal gegengelesen werden muss. Die erste Frage an ein Angebot lautet deshalb nicht, was es kann, sondern wie viel Nacharbeit es erzeugt. Diese Zahl kennt nur, wer vier Wochen lang mit echten Fällen getestet hat, und dafür lohnt sich eine Testphase mit einer einzigen Anwendung statt eines Pakets aus fünf.
Die andere Richtung: Patienten fragen die Modelle
Das Thema hat eine zweite Seite, die mit Ihrer eigenen Software nichts zu tun hat. Patienten stellen ihre Fragen zunehmend erst einem Sprachmodell und rufen danach an, und die Antworten stützen sich auf öffentlich zugängliche Texte, also auch auf die Seiten Ihrer Praxis. Wie sich das im zahnmedizinischen Bereich auswirkt, ist im Beitrag über Empfehlungen durch KI-Systeme bei Zahnarztpraxen beschrieben.
Für die meisten Praxen bleibt der klassische Suchweg allerdings der wichtigere, und dort entscheiden Öffnungszeiten, Leistungsseiten und Bewertungen. Was das für die Allgemeinmedizin bedeutet, haben wir in Sichtbarkeit für die Hausarztpraxis aufgeschrieben. Beide Wege stehen auf demselben Unterbau: verständliche Texte zu den Leistungen, korrekte Angaben zu Zeiten und Anfahrt, eine Website, die auf dem Telefon schnell lädt. Wer den gesamten Auftritt einmal geprüft haben möchte, findet den Einstieg unter SEO für Arztpraxen.
Fazit
Eine einzige Frage sortiert jedes Angebot: Wirkt das System an einer Diagnose oder Therapieentscheidung mit? Wenn ja, brauchen Sie eine CE-Kennzeichnung nach MDR und eine schriftliche Zweckbestimmung, wenn nein, sprechen Sie über Bürosoftware mit Datenschutzpflichten. Der greifbare Nutzen liegt heute in der Dokumentation und in der Patientenkommunikation, alles andere ist eine Frage der nächsten Jahre.